Bootsführer in der Schweiz müssen einiges beachten, was in den europäischen Nachbarländern nicht gilt, Schifffahrtsregeln sind Ländersache. Das betrifft auch Fragen der Geschwindigkeit: Wie schnell dürfen Motorboote fahren?

Unterscheidung zwischen äusserer und innerer Uferzone

In den Schweizer Regelungen zu den Uferzonen ist festgelegt, wie sich Bootsführer in ufernahen Gewässern zu verhalten haben. Ausgenommen von den Regelungen sind Kursschiffe, die nach offiziellem Fahrplan verkehren, Boote von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften sowie Zollboote. Unterschieden wird in äussere und innere Uferzone. Die innere Uferzone umfasst den Bereich von bis zu 150 m Entfernung vom Ufer. Hier gilt ein Tempolimit von 10 km/h. Motorboote dürfen nur zum An- und Ablegen, um Engstellen zu umfahren oder beim Stillliegen hinein. Es ist der kürzeste Weg zu wählen. Boote mit elektrischem Antrieb unter 2 kW und Berufsfischer sind von diesen Regeln ausgenommen. Die äussere Uferzone schliesst sich an die innere Uferzone an und verläuft im Abstand von 300 m parallel zum Ufer. Auch gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 10 km/h, allerdings darf der Kurs frei gewählt werden.

Offene Gewässer: Wie schnell dürfen Motorboote fahren?

Ausserhalb der Uferzonen gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sofern keine lokalen Sonderregeln vorliegen. Allerdings darf die Lautstärke nicht 72 dB (A) überschreiten. Noch Fragen?

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